Donnerstag, 10. April 2014

Revision

Die Männer, die lächelten

19. März 2014. Ist eine Äußerung mehrdeutig, muss sie vom Gericht von allen Seiten beleuchtet werden. Das hat das Oldenburger Landgericht am 31. Oktober 2013 getan. Das Revisionsgericht darf keinesfalls eine eigene Deutung an deren Stelle setzen. Weiter heißt es in dem Urteil des Oberlandesgerichtes von Oldenburg: "Soweit die Strafkammer auch eine Deutung dahingehend für möglich gehalten hat, dass in der Partei ´Freie Wähler´ unter dem Einfluss des Zeugen Walpurgis als ´Neofaschisten´ bezeichnete Personen ihre politische Heimat finden könnten, und auch insoweit eine Strafbarkeit verneint hat, ist dieses jedenfalls im Ergebnis ebenfalls nicht zu beanstanden."

In diesem Punkt ist die Staatsanwaltschaft von Oldenburg mit ihrer Revision gegen meinen Freispruch vor dem Oldenburger Landgericht gescheitert (1 Ss 8/14). Diese Entscheidung des Gerichtes ist nach Auffassung des Oberlandesgerichtes von Oldenburg ohne Rechtsfehler. In einem anderen Punkt sei das Urteil jedoch "lückenhaft". Dabei geht es um eine turbulente Mitgliederversammlung der "Freien Wähler", über die ich am 17. und 18. Dezember 2011 im Internet berichtet habe. Geklärt werden müsse noch, ob Horst Dieter Walzner seinerzeit nicht nur über einen tätlichen Angriff gelächelt hätte, sondern Walpurgis auch über schlimme Äußerungen. Die entscheidende Urteilspassage lautet: "Ob der blog auch einen dahingehenden Inhalt gehabt hat, dass der Zeuge Walpurgis über die Bemerkung über das ´Vergasen´ der Zeugin F.-P. und ihren Vater gelächelt habe, was ersichtlich den Kern des gegen den Angeklagten erhobenen Vorwurfs der üblen Nachrede bildet, bleibt damit offen."

Die Aufgabenstellung für "eine andere kleine Strafkammer des Landgerichtes Oldenburg" lautet: "Diese wird zunächst zu prüfen haben, ob der Angeklagte die ehrenrührige Tatsache verbreitet hat, der Zeuge Walpurgis habe über die Äußerung gegenüber der Zeugin F.-P. ´Halt die Fresse. So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit´ gelächelt. Sollte sie zu entsprechenden Feststellungen gelangen, wird sie weiter zu prüfen haben, ob die verbreitete Tatsache nicht erweislich wahr ist."

Anmerkung: Spannend wird die Sache, weil dieses Vergasen-Zitat gar nicht in meinen Berichten über die Mitgliederversammlung steht. Der Mann, der das zu F.-P. gesagt haben soll, hat am 31. Oktober 2013 vor dem Landgericht gestanden. Er bestätigte diese Äußerung in abgewandelter Form und rechtfertigte sie auch noch. Logischerweise habe ich auch nirgendwo berichtet, Walpurgis hätte deswegen gelächelt. Die "andere kleine Strafkammer" wird den Freispruch vom 31. Oktober 2013 also nur um diesen Hinweis ergänzen müssen, damit die Lücke geschlossen wird.

Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner gehören nicht mehr zu den "Freien Wählern". Sie sind einem Ausschluss zuvor gekommen und gründeten eine neue politische Vereinigung.

Mein blog-Beitrag vom 19. Dezember 2011

Mein Bericht über den Freispruch

Neuer Termin

10. April 2014. Die Verhandlung findet am 13. Mai, 14 Uhr, vor dem Oldenburger Landgericht statt. Als Zeugen geladen sind auch die ehemaligen Freien Wähler Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner.

Revision II

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