Donnerstag, 28. August 2014

Aufgelesen (VII)

Hetze gegen den Islam

Am Samstagnachmittag kam der radikale Islam-Prediger Pierre Vogel nach Nürnberg. Der 2001 konvertierte deutsche Ex-Boxer sprach in einem durch spanische Reiter abgegrenzten Bereich zu etwa 150 konservativen Religionsanhängern. Der erwarteten Hasspredigt stellten sich neben einer liberalen Gruppe auch rechte Gruppierungen entgegen, die mit Plakaten und Sprechchören gegen den Islam hetzten.

Nordbayern, 4. Mai 2014

Wie geht Islam?

Geduldig erklärt Burhan Ocar nach dem Gebet seine Religion und deren Regeln. Warum die Moschee so schlicht ist, was die Gebetsnische bedeutet, welche Rolle der Imam spielt. All das ist Teil vom katholischen Bildungszentrum angebotenen zweitägigen Kurses "Wie geht Islam?"

Deutschlandradio Kultur, 7. Mai 2014

AfD setzt auf Feindbild Islam

Grünen-Landeschefin Monika Düker hat der Alternative für Deutschland (AfD) vorgeworfen, „mit rassistischen Positionen“ Vorurteile und Ängste gegen Zuwanderung und Islam zu bedienen. Der „Wahlkampf der AfD ist am Muster rechtspopulistischer Parteien ausgerichtet und macht mit nationalistischen Tönen Front gegen die EU“, sagte Düker unserer Zeitung. Die Alternative für Deutschland setze auf das Feindbild Islam, stelle sich gegen Zuwanderung und wettere gegen Schwule und Lesben. Mit Slogans wie „Der Euro ruiniert Europa“ schürt die AfD aus Sicht Dükers Bedrohungsängste und werfe die europäische Einigung um Jahre zurück.

WAZ, 19. Mai 2014

Ultrakonservative Strömung

Der am Mittwoch veröffentlichte Verfassungsschutzbericht stellt fest, dass Hannover landesweit einer der Schwerpunkte der salafistischen Szene ist. Der Salafismus gilt als ultrakonservative Strömung innerhalb des Islam. Die Anhänger versuchen nach Einschätzung der Verfassungsschützer, durch Predigten, Vorträge und öffentliche Aktionen zu missionieren und Propaganda zu verbreiten.

NDR, 21. Mai 2014


Wulff führt den Islam ein

Viele Menschen fragen sich, wer dieser Christian Wulff eigentlich war. Experten glauben, Wulff ist der Ex-Mann von Bettina Wulff, und die war mit einem Bundespräsidenten verheiratet und hat auch ein Buch geschrieben.

Genau wie Rainer Brüderle, aber der hatte nichts mit Bettina Wulff, weil die kein Dirndl ausfüllen konnte. Christian Wulff hat auch nie ein Dirndl ausgefüllt, aber das höchste Staatsamt, und damals hat er den Islam in Deutschland eingeführt.

Die Welt, 30. Mai 2014

Salafismus kein wichtiges Thema

Der radikale Salafismus scheint unter Muslimen kein wichtiges Thema zu sein. Er ist weit weg von der gängigen religiösen Praxis. Aber es gibt auch warnende Stimmen.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Juni 2014

Was Schiiten und Sunniten unterscheidet

Die weltweite islamische Religionsgemeinschaft teilt sich in mehrere Gruppen, von denen die der Sunniten die mit Abstand größte ist: Etwa 90 Prozent der Muslime weltweit gehören ihr an.

Süddeutsche Zeitung, 16. Juni 2014

Immer noch diskriminiert

Die Muslime in Europa gehören inzwischen zu einem selbstverständlichen Teil der hiesigen Gesellschaft. Dennoch sind sie zahlreichen Diskriminierungen und teilweise systematischen Ausgrenzungen ausgesetzt. Gerade bei der Diskussion um berechtigte Anerkennungsforderungen zeigt sich, dass sie noch nicht als gleichberechtigte Staatsbürger wahrgenommen werden. Sie werden immer wieder verallgemeinernd im Zusammenhang mit Extremismus, Parallelgesellschaften und Sicherheitsbedenken thematisiert. 

Islam IQ, 24. Juni 2014


Niedersächsische Landesregierung antwortet auf mündliche Anfrage
Islamwissenschaften an der Universität Osnabrück
27. Juni 2014. Bei der Etablierung der Islamischen Religionspädagogik und Theologie handelt es sich um eine für Niedersachsen im bundesweiten Kontext überregional sichtbare und auch für das Land selbst bedeutende Initiative.

Niedersachsen hat sich im Rahmen der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz bereit erklärt, als zentraler Standort in den norddeutschen Bundesländern für die Ausbildung insbesondere von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht zu fungieren.

Islamische Religion ist als ordentliches Unterrichtsfach für Grundschulen sowie für die Sekundarstufe I eingerichtet, so dass auch in Niedersachsen selbst ein erheblicher Bedarf an Religionslehrkräften besteht, die ausschließlich in Osnabrück ausgebildet werden können.

Die Universität Osnabrück hat in einer vergleichsweise kurzen Zeit eine hervorragende Aufbauarbeit geleistet. Das Institut kann bundesweit als modellhaft für eine gelungene Etablierung von Islamischer Theologie und Religionspädagogik bezeichnet werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Berufung von Professuren, des Aufbaus von Nachwuchsgruppen, der Einrichtung von theologischen und lehramtsbezogenen Studiengängen, des Weiterbildungsangebotes für Imame und Betreuungspersonal in Moscheegemeinden, der durchgeführten Fachtagungen als auch des sehr intensiven Wissenstransfers in die Gesellschaft hinein. Darüber hinaus ist es der Universität in lobenswerter Weise gelungen, den besonderen staatskirchenrechtlichen Erfordernissen eines solchen Angebotes gerecht zu werden; die Zusammenarbeit mit dem konfessorischen Beirat, in dem u. a. die großen muslimischen Verbände DiTIB und Schura Niedersachsen e.V. vertreten sind, ist konstruktiv und hat dazu geführt, dass sowohl die bisherige Besetzung der Professuren als auch das Lehrangebot mit den Vertretungen der Religionsgemeinschaft - im Rahmen der bestehenden Mitwirkungsrechte - einvernehmlich abgestimmt werden konnte.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Entwicklungen nach rund drei abgeschlossenen Semestern, und wie kann sich das Fach Islamische Theologie nach Ansicht der Landesregierung weiterentwickeln?

Angesichts der bereits erzielten Erfolge, der wissenschafts- und integrationspolitischen Bedeutung des Vorhabens, der bestehenden Erwartungen in den anderen norddeutschen Ländern hinsichtlich der Ausbildung von Lehrkräften sowie der bundesweiten Sichtbarkeit ist die Landesregierung davon überzeugt, dass das Institut die erfolgreiche Arbeit auch nach Abschluss der laufenden Projektförderung fortsetzen sollte. Die Landesregierung wird das Institut daher auch weiterhin konstruktiv unterstützen.

2. Wie konstituiert sich die Struktur der Studierenden (Anzahl, Geschlecht, Herkunft, religiöser Hintergrund)?

Das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück bietet gegenwärtig insgesamt drei Studiengänge an. Hierbei handelt es sich um den Teilstudiengang „Islamische Religion" (im 2-Fach-Bachelor mit Lehramtsoption „Bildung, Erziehung und Unterricht") für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie für das Lehramt an Realschulen (seit WS 2012/13), den fachwissenschaftlichen Bachelor „Islamische Theologie" (ebenfalls seit 2012/13) sowie den Masterstudiengang „Islamische Religionspädagogik" als Drittfach im Lehramt für Grund- und Hauptschulen (seit WS 2007/08).
Im Wintersemester 2013/14 waren insgesamt 184 Studierende in den Studiengängen eingeschrieben, darunter 130 Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie 54 Studierende mit anderer Staatsangehörigkeit, u. a. der Türkei, Bosnien-Herzegowinas und Österreichs. Von den 184 Studierenden waren 109 weiblich und 75 männlich. Die Religionszugehörigkeit bzw. der „religiöse Hintergrund" sind nicht Gegenstand der statistischen Erfassung und kein Kriterium für die Aufnahme eines o. g. Studiengangs.

3. Wie positioniert sich die Landesregierung gegenüber der Ausbildung von Imamen in Osnabrück, und wie bewertet sie den Vorschlag, Imame aus der Türkei zu rekrutieren?

Die Landesregierung bewertet den Studiengang „Islamische Theologie" u.a. vor dem Hintergrund der zu vermittelnden Kompetenzen und der potenziellen Berufsfelder, die sich den Absolventinnen und Absolventen eröffnen. Zielsetzung des Studiengangs „Islamische Theologie" ist die Vermittlung von Kompetenzen in den relevanten islamischen Wissenschaftsdisziplinen im Rahmen eines vergleichend aufgebauten Studiums (Judentum, Christentum, Islam) der islamischen Theologie und Religionspädagogik.

Die Aneignung interreligiöser Kompetenzen und Interdisziplinarität erfolgt durch die Rückbindung der Theologie an ihre religionspädagogische Vermittlung, die Migrationsforschung und gegenwartsbezogene Islamforschung in Deutschland und Europa.

Der Studiengang Islamische Theologie qualifiziert insbesondere für Tätigkeitsfelder im theologischen, religions- und gemeindepädagogischen sowie seelsorgerischen Bereich, etwa für Moscheegemeinden sowie für andere soziale und religiöse Einrichtungen. Weitere Berufsfelder liegen in sozialen und kreativen Bereichen, der Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, in staatlichen Behörden als auch in Nichtregierungsorganisationen. Außerdem befähigt das Studium zur Mitarbeit in Projekten zur Stärkung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs, in Kunst- und Kulturprojekten oder zu Tätigkeiten in Medien und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Ziel des Studiengangs bildet ferner die Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der islamischen Theologie.

Die im Studiengang vermittelten Kompetenzen sind aus Sicht der Landesregierung insofern auch für Aufnahme einer konfessionsgebundenen Berufstätigkeit hilfreich und geeignet. Die Frage, welches Personal z.B. in Moscheegemeinden tätig wird und welche Qualifikationsanforderungen für dieses Personal zu stellen sind, ist nicht durch die Landesregierung zu beantworten, sondern obliegt als originäre Entscheidung der Religionsgemeinschaft.

Ein Vorschlag, „Imame aus der Türkei zu rekrutieren", liegt der Landesregierung nicht vor.

Koran gefälscht?

Eine Minderheit der Muslime dachte anders. Sie befand, dass der Nachfolger Mohammeds aus dessen Familie kommen muss. In Ihren Augen kam dafür zu diesem Zeitpunkt nur Ali infrage - der Neffe Mohammeds. Gott selbst habe Ali als Nachfolger ausgewählt, behaupteten die Anhänger der "Schiat Ali", der "Partei Alis", die Schiiten. Mohammed hätte es genauso aufgeschrieben - hätten die Sunniten nicht den entsprechenden Auszug aus dem Korantext gestrichen. Es ist ein starker Vorwurf - nämlich der Koranfälschung -, mit dem die Schiiten die Stimmung aufladen.

ntv, 1. Juli 2014

Ex-Bundespräsident spricht über Islam

Bei einem seiner ersten Auftritte seit seinem Freispruch spricht Ex-Bundespräsident Christian Wulff heute über das prägende Thema seiner Amtszeit, den Islam.

Stern online, 10. Juli 2014

Bekehrung von innen

Aber nicht alle Salafisten sind militant. Selbst die Behörden gehen davon aus, dass die nicht-gewaltbereiten Salafisten die meisten Anhänger haben. Der Organisationsgrad dieser sogenannten Puristen ist niedrig und die Strukturen deshalb schwer zu durchschauen. Sie nehmen den Koran wörtlich und meinen, die wahre Religion gefunden zu haben. Sie wollen nicht das System umstürzen, sondern es vielmehr von innen heraus bekehren. Puristen veranstalten deshalb Islamkurse oder Diskussionsrunden mit harmlosen Titeln. Titeln wie "Islam und Christentum".

Zeit online, 18. Juli

Statement der niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, zum Ramadanfest

„Zum Ramadanfest gratuliere ich allen Musliminnen und Muslimen von ganzem Herzen und wünsche ihnen besinnliche Feiertage. Wir drücken heute unseren muslimischen Mitbürgerin­nen und Mitbürgern Respekt und Freundschaft aus. Das friedliche Zusammenleben und das Zusammenwachsen von Menschen unterschiedlicher Religionen ist gerade in der heutigen Zeit eine der Schlüsselaufgaben für uns in Niedersachsen. Der gelebte interreligiöse Dialog in Niedersachsen trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und voneinander zu lernen. Ich wünsche den Muslimen von Herzen ein gesegnetes Zuckerfest."

28. Juli 2014

BamS-Kommentar löst Empörung aus

In einem Kommentar der "Bild am Sonntag", mit rund 1,2 Millionen verkaufter Exemplare die meistgelesene deutsche Sonntagszeitung, wird der Islam pauschal als Integrationshindernis dargestellt. Der Autor, Nicolaus Fest, stellvertretender Chefredakteur des Blattes, bezeichnet sich selbst als "religionsfreundlichen Atheisten". Mit Juden, Christen, Buddhisten - so der Kommentator - habe er keine Probleme, wohl aber mit dem Islam. Junge Muslime in Deutschland seien überproportional kriminalistisch auffällig, er störe sich auch an der totschlagbereiten Verachtung des Islam gegenüber Frauen und Homosexuellen.

Deutsche Welle, 28. Juli 2014

Institut für Islamische Theologie langfristig sichern

5. August 2014. Die Niedersächsische Landesregierung macht sich für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für den Islamischen Religionsunterricht und islamischen Theologinnen und Theologen stark. „Wir werden die wichtige Arbeit des Instituts für Islamische Theologie langfristig sichern", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. Die Finanzplanung des Landes sieht in den kommenden vier Jahren den Einstieg in eine dauerhafte Landesförderung vor. Für diesen Zeitraum sind für das Institut Landesmittel in Höhe von etwa vier Millionen Euro eingeplant. Dauerhaft soll die Universität Osnabrück rund 1,4 Millionen Euro jährlich für das Institut für Islamische Theologie (IIT) erhalten.

Die Ministerin besuchte das Institut heute im Rahmen ihrer Sommerreise. Dabei kam sie mit Lehrenden und Studierenden ins Gespräch. „Die Einrichtung leistet einen hervorragenden Beitrag zur Integrationspolitik in Deutschland. Die Islamische Religion als Unterrichtsfach anzubieten, ist ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung", so Heinen-Kljajić in Osnabrück.

„Es freut mich sehr, dass das Land Niedersachsen die wissenschaftliche Rolle unseres Instituts anerkennt und durch die finanzielle Förderung die Verstetigung der Arbeit gewährleistet wird. Für uns sind diese politische Entscheidung und der Besuch der Ministerin eine Honorierung unserer Aufbauleistung. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken", sagte der stellvertretende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Rauf Ceylan, während des Besuchs.

Hort der Zivilisation 

Tatsächlich war der Islam in seiner Blütezeit vom 9. bis 14. Jahrhundert alles andere als rückschrittlich, fanatisch oder intolerant. Nachdem die Araber im Namen Allahs den Nahen Osten, Persien, Nordindien und Nordafrika unterworfen hatten, bildeten sie stabile Reiche, die technologisch, administrativ, wirtschaftlich, vor allem aber wissenschaftlich an der Spitze der Weltzivilisation standen. Besser als die damaligen etablierten Mächte Byzanz, China und Indien, weit vor dem christlichen Westen.

Rheinische Post, 15. August 2014

Vor dem Heiligen Krieg Bestellung bei Amazon

Sie reisen aus ihrer sicheren Heimat nach Syrien und in den Irak, um in den Heiligen Krieg zu ziehen. Doch wofür genau sie da eigentlich kämpfen werden, wissen viele europäische Dschihadisten offenbar nicht. Deshalb bestellen sie vor Reiseantritt noch schnell „Islam für Dummies“ bei Amazon.

Focus, 26. August 2014


Samstag, 2. August 2014

Revision (II)


Der Staatsanwalt, der lachte

13. Mai 2014. "Wie machen wir weiter?" Zu dieser Frage des Richters ist dem Staatsanwalt bei der heutigen Verhandlung keine Antwort eingefallen, er lachte nur. Erneut hatte ein ehemaliges weibliches Vorstandsmitglied der Freien Wähler von einem tätlichen Angriff und einer wüsten Beschimpfung bei einer Mitgliederversammlung am 14. Dezember 2011 in einem Wilhelmshavener Gemeindehaus berichtet. Der angebliche Täter - der nach seinen Angaben seine Frau und seine Tochter zur Versammlung begleitet hatte - bekam inzwischen eine Geldstrafe. Er muss in 14 Tagen wieder vor dem Oldenburger Landgericht erscheinen. Geladen sind zwei weitere Zeugen.

Die Fortsetzung der Verhandlung am 27. Mai um 11 Uhr begründete der Richter mit einem angefangenen Satz: "Ich habe keine Lust..." Die Fortsetzung hätte wohl gelautet: "...mir auch von der Staatsanwaltschaft einen reinwürgen zu lassen." Wenn es nach ihm ginge, sagte der Richter, werde das Verfahren eingestellt. Schließlich sei ich von einem Anklagepunkt bereits frei gesprochen worden und bei dem zweiten Anklagepunkt gebe es zu viele Unsicherheitsfaktoren.

Der Wilhelmshavener Ratsherr Horst Dieter Walzner hatte vorher als Zeuge das Thema verfehlt, als er dem Richter einen Briefumschlag überreichen wollte. Der enthielt nach seinen Angaben eine Sammlung falscher Behauptungen, die ich über ihn aufgestellt hätte und die ich sogleich zurücknehmen solle. Der Richter erklärte ihm: "Deswegen müssen Sie sich schriftlich an Herrn Tjaden wenden. Und wenn der sich weigert, müssen Sie ihn verklagen." Zur Sache sagte Walzner, dass es keine tätlichen Auseinandersetzungen bei der Versammlung gegeben habe: "Nur verbale."

Als vorbildlicher Christ trat anschließend Frank Uwe Walpurgis im Zeugenstand auf. Als solcher lehne er aus ethischen Gründen jede Gewalt ab, hätte es die bei der Mitgliederversammlung gegeben, wäre er eingeschritten, versicherte er dem Richter. Vor der Versammlung habe es telefonische Drohungen gegeben. Zu den Verdächtigen zählte er den damaligen Vorsitzenden der Freien Wähler und mich. Dafür handelte er sich eine Rüge des Richters ein. Die Antwort von Walpurgis: "Ich bin doch kein Hellseher. Woher soll ich wissen, wer das war..."

Auch die Frau von Walpurgis wurde als Zeugin vernommen, weil  sie ebenfalls am 14. Dezember 2011 im Gemeindehaus war. Sie sagte: "Von einer Attacke gegen das weibliche Vorstandsmitglied habe ich nichts mitbekommen. Gegen Schluss der Versammlung war ich noch einmal draußen. Da war sie noch unversehrt."

Bericht der "Wilhelmshavener Zeitung" vom 15. Dezember 2011

Wilhelmshaven/CP - Zu tumultartigen Szenen kam es gestern Abend bei einer außerordentlichen Versammlung der Freien Wähler im Kirchengemeindehaus Heppens. Nachdem sich Vorstandsmitglieder um den FW-Vorsitzenden Udo Grubert weigerten, die Rechtmäßigkeit der Versammlung anzuerkennen, wurden sie von Sicherheitskräften an der weiteren Teilnahme gehindert.

Es kam zu Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten sowie dem Einsatz der Polizei. Die Kirchengemeinde als Eigentümerin des Gebäudes machte vom Hausrecht Gebrauch und beendete die Versammlung.

Walzners Schweigen

22. Mai 2014. Horst Dieter Walzner hat sich bei mir bis heute nicht auf schriftlichem Wege gemeldet.

Termin ohne Zeugen?

26. Mai 2014. Das Verfahren wird am 27. Mai fortgesetzt, geladen werden drei Zeugen, die zur Sache aussagen. Hat der Richter am 13. Mai mündlich entschieden. Schriftlich hat das noch niemand. Dafür bekam ich heute Nachmittag per mail etwas anderes vom Richter schriftlich: Die Zeugen seien "versehentlich" nicht geladen worden. Er wolle den Termin dennoch durchführen. Der Richter bittet mich um einen Anruf morgen ab 6.30 Uhr.

Das Durcheinander hat so begonnen: Einer der Zeugen meldete sich am Samstag bei Facebook. Er fahre gleich in Urlaub. Darüber wunderte ich mich. Also fragte ich ihn, was aus Dienstag werde. Ich habe keine Ladung bekommen, antwortete er. Dann wurde mir berichtet, dass auch ein zweiter Zeuge keine Ladung bekommen habe. Deswegen rief ich heute Morgen das Oldenburger Landgericht an. Die Auskunft: "Rufen Sie bitte den Richter direkt an." Versuchte ich. Es lief nur ein Band, auf dem ich eine Nachricht hinterließ. Außerdem schickte ich ein Fax nach Oldenburg und stellte einen Antrag auf Verschiebung des Termins. Dann bekam ich vom Richter eine mail.

Die mail des Richters - 26. Mai 2014 14.13 Uhr

Vielen Dank für Ihren Anruf - tatsächlich sind die Zeugen versehentlich nicht geladen. Ich möchte es dennoch beim Termin belassen. Ich bin unter der Ihnen bekannten Tel- Nr. heute bis 16.00 und morgen früh ab 6.30 Uhr erreichbar.

Meine Antwort an den Richter

Meine Telefon-Nummer lautet 05139/9519599. Wenn Sie nach Studium meiner Anmerkungen der Meinung sein sollten, dass ich mich morgen in mein Auto setzen sollte, um nach Oldenburg zu fahren, dann bitte ich um Weckruf um 7 Uhr.

Ich habe Ihren Beschluss vom 13. Mai 2014 so verstanden: Damit die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft, die meinen Freispruch angefochten haben, endlich Ruhe geben, darf nicht einmal mehr der kleinste Fehler passieren. Denn es ist nur ein kleiner Fehler gewesen, der zur Revision führte. Die war in einem Punkt erfolglos, in einem anderen etwas wackelig. Also entschieden Sie, dass es eine Fortsetzung geben muss, bei der drei weitere Zeugen angehört werden. Die sind nun nicht geladen worden. Und nun soll ich allein kommen?

Der Richter in Wilhelmshaven hat mir im Wiederholungsfall sogar mit Gefängnis gedroht, diese Drohung verbreitete Frank Uwe Walpurgis bei Facebook. Bei der Verhandlung hatte er behauptet, einer der drei Zeugen, die Sie laden wollten, Herr N., habe telefonisch Mitglieder der Freien Wähler Wilhelmshaven bedroht.  Am 13. Mai 2014 behauptete er das über Udo G. und über mich. Das hat die Staatsanwaltschaft auch am 13. Mai 2014 nicht beeindruckt. Der anwesende Staatsanwalt verzichtete auf einen Antrag, der von Ihnen vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens stimmte er nicht zu.  Von daher müsste ich schon sicher sein, dass weitere Verfahrensfehler nicht dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft sich neue juristische Mängelrügen einfallen lassen.

Wenn es um Staatsanwaltschaften geht, bin ich ein gebranntes Kind. Nach einem fast drei Jahre verschleppten Verfahren rief jemand, der sich Wendt nannte und angeblich Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover war, erst meine Mutter und dann mich an. Er versprach mir wegen der Verschleppung eine Entschädigung und bat mich um ein paar Tage des Stillhaltens. Darauf ließ ich mich ein. Die Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft von Hannover, um mich herein zu legen. Später behauptete sie sogar noch, sie habe gar keinen Rechtspfleger, der Wendt heißt. Warum? Weil mich offenbar der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover angerufen hatte. Dass ich dreist belogen worden war, bestritt bis heute niemand von dieser Behörde. Dass ich in den drei Jahren der Verschleppung drei Jobs verloren hatte, interessierte auch niemanden. Als eine Verfassungsbeschwerde von mir wegen der Verschleppung, die ich auf drei Wegen an das Bundesverfassungsgericht geschickt hatte, angeblich nie angekommen war, informierte ich den Bundespräsidenten Joachim Gauck, der mich keiner einzigen Zeile Antwort würdigte. Nachlesen kann man das alles auf http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com Besonders zynisch ist die dort von mir veröffentlichte Antwort eines Staatsanwaltes Türkay.

Ihr Kollege hat die Berufungsverhandlung am 31. Oktober 2013 toll geführt, er orientierte sich an den Fakten - und die Staatsanwaltschaft von Oldenburg und die Generalstaatsanwaltschaft fanden ein einziges Haar in der Suppe. Ich möchte nicht, dass die nun drei oder mehr Haare finden und sagen: Laut Beschluss des Landgerichtes Oldenburg vom 13. Mai 2014 sollten drei Zeugen geladen werden, am 27. Mai 2014 ist aber keiner der Zeugen anwesend gewesen, weil sie nicht geladen wurden. Also verlängern wir die Sache bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Zuhause geblieben

27. Mai 2014. Da sich der Richter nicht gemeldet hat, bin ich nicht nach Oldenburg gefahren.

Neuer Termin

27. Mai 2014. Der Richter hat mir per mail mitgeteilt, dass er die Verhandlung auf 3. Juni, 14 Uhr, verlegt hat. Dazu werden auch die Zeugen geladen, schreibt er.

So hat Frank Uwe Walpurgis im vorigen Jahr
meine Verurteilung vor dem Amtsgericht
in Wilhelmshaven mit seinen Facebook-
Freunden gefeiert.

Freispruch auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft

3. Juni 2014. "Wir haben die Pressefreiheit doch nicht beseitigt." Mit diesen Worten hat der Richter die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg geschlossen, die auf Antrag der Oldenburger Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch für mich endete Meine Berichte über die außerordentliche Mitgliederversammlung der Freien Wähler Wilhelmshaven seien nicht angreifbar.

Mit diesen Freispruch wurde das Schlusskapitel einer fast schon Endlos-Geschichte geschrieben. Das erste Kapitel schrieben die beiden Wilhelmshavener Ratsherren Frank Uwe Walpurgis und Horst Dieter Walzner mit Strafanträgen gegen mich. Ein Wilhelmshavener Amtsgerichtsrichter hielt die beiden für glaubwürdig und verurteilte mich auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Dieser Richter drohte mir im Wiederholungsfalle sogar mit Gefängnis, dass ich Redakteur und Schriftsteller bin, zweifelte er an.

Vor dem Oldenburger Landgericht verloren Walzner und Walpurgis jedoch an Glaubwürdigkeit. Heute sagte der Richter: "Alle Aussagen sind zweifelhaft." Auch der Staatsanwalt fand es "interessant", wie sehr sich die Zeugen widersprochen hatten. Der Richter fragte den Zeugen A. heute sogar: "Von wie vielen Mitgliederversammlungen sprechen wir eigentlich?" Außer Zweifel stünden allerdings rechtsradikale Sprüche bei diesem Treffen. Die habe A. zugegeben, ein Ermittlungsverfahren der Oldenburger Staatsanwaltschaft gegen ihn aus diesem Grunde sei gegen eine Geldstrafe eingestellt worden. Außerdem hätten gewisse Leute in der Politik nichts zu suchen.

Das Urteil ist in einer Woche rechtskräftig. Ich bekomme alle Auslagen ersetzt.

Walpurgis ist schon gestraft genug

11. Juni 2014. Nun ist das Urteil rechtskräftig. Könnte ich nun dem UWG-Ratsherrn Frank Uwe Walpurgis strafrechtlich die Hammelbeine lang ziehen lassen? Wohl kaum. Denn das hat auch schon ein anderer probiert, der Walpurgis bei der Staatsanwaltschaft von Oldenburg wegen einer falschen uneidlichen Aussage anzeigte. Oberstaatsanwalt Dr. Sommerfeld antwortete am 11. Februar 2014: "Der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden. Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre. In einem solchen Fall sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Davon habe ich Gebrauch gemacht (§ 154 Abs. ! StPO)."

Kritik an Anklageschrift

2. August 2014. Nun liegt mir auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Besonders interessant finde ich die Kritik an der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft von Oldenburg: 1. "Der Angeklagte hat nicht behauptet, dass die Zeugen Walpurgis und Walzner - wie in der Anklage dargestellt - über die Äußerung "Halt die Fresse. So was wie dich hätte man vergasen sollen. Und deinen Vater gleich mit." gelächelt hätten." 2. "Die Ausführungen des Angeklagten am 17. 12. 2011 korrespondieren nicht mit der Anklage..."